Allgemeine Informationen - Testung in der Steiermark

Testung in den Apotheken

Antigen-Selbsttest Wohnzimmertest

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Liebe Steirerinnen und Steirer!

Damit die steirischen Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin die Möglichkeit haben, ein umfangreiches Testangebot in Anspruch zu nehmen, ist das Land Steiermark eine Kooperation mit der Österreichischen Apothekerkammer, Landesstelle Steiermark eingegangen.

Im Folgenden finden Sie eine Information über das Testangebot: 

Bis Ende Mai 2023 hatten die Bürger:innen die Möglichkeit, pro Person und Monat in allen Apotheken 5 Stück Antigentests - vom Bund kostenlos zur Verfügung gestellt - abzuholen. Diese Tests können Sie im privaten Umfeld bzw. auch im Rahmen der Wohnzimmertestung mittels QR-Code verwenden.   Direkt zur Anmeldung Antigen-Selbsttestung (Wohnzimmertest)

Darüber hinaus können alle Bürger:innen bis Ende Juni 2023 pro Monat 5 kostenlose PCR-Tests direkt in vielen steirischen Apotheken durchführen lassen. Eine Liste der Apotheken finden Sie  hier

Seitens des Bundes werden zusätzliche Antigen- bzw. PCR-Testungen für die nachfolgenden Personengruppen bereitgestellt. Die Durchführung der Antigen- und PCR-Testung für die definierte Personengruppe erfolgt ausnahmslos durch qualifiziertes Personal in steirischen Apotheken. Eine Liste der teilnehmenden Apotheken finden Sie  hier.

  • Besucher:innen, Begleitpersonen, Bewohner:innen, Mitarbeiter:innen sowie externe Dienstleister:innen von Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen der Tagesstrukturen in der Altenbetreuung und im Behindertenbereich sowie stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe,
  • Besucher:innen, Begleitpersonen, Patienten:innen, Mitarbeiter:innen sowie externe Dienstleister:innen von Krankenanstalten und Kuranstalten,
  • Erbringer:innen mobiler Pflege- und Betreuungsdienstleistungen,
  • Personenbetreuer:innen in der 24-Stunden-Betreuung und persönlichen Assistenten:innen von Menschen mit Behinderung,
  • Kinder, Jugendliche und Mitarbeiter:innen von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit,
  • Kinder und Mitarbeiter:innen elementarpädagogischer Bildungseinrichtungen,
  • Mitarbeiter:innen von Rettungsdiensten sowie
  • Bewohner:innen und Mitarbeiter:innen von Flüchtlingsbetreuungseinrichtungen und der Wohnungslosenhilfe.

Hinweis:

Als Patient:innen gelten auch jene Personen, die für eine Behandlung im Spital einen Test brauchen, unabhängig ob ambulant oder stationär (z.B: Termin in einer Ambulanz, Dialyse, Operation).

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VIDEO-ANLEITUNGEN:

Anmeldung zum Coronatest

Öffnung des Befundes

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