FAQs zu PCR-Heimgurgeltests
Ein PCR-Test ist ein sehr sensitives molekularbiologisches Verfahren, mit dem das Erbgut des Virus SARS-CoV-2 im Labor nachgewiesen wird. Er dient dem Nachweis einer aktuellen SARS-CoV-2-Infektion. Der Test beurteilt den Ist-Zustand, kann also innerhalb weniger Tage unterschiedliche Ergebnisse bringen. Bei PCR-Testverfahren wird das Virusmaterial in mehreren Zyklen vervielfältigt um festzustellen wie viel Virusmaterial am Anfang des Prozesses vorhanden war. Aufgrund dieser Vervielfältigung und der Auswertung in einem Labor dauert das Ergebnis länger als bei einem Antigen-Test. Die hochempfindlichen Tests werden in speziellen Laboren durchgeführt.
PCR-Tests können in der Frühphase einer SARS-CoV-2-Infektion - abhängig von der Qualität der Probe - das Virus mit hoher Genauigkeit nachweisen. Ein positives Testergebnis bedeutet, dass eine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht.
Ja, das Testangebot kann auch von Touristen wahrgenommen werden. Wenn Sie sich gerade in der Steiermark aufhalten und hier einen PCR-Test durchführen wollen, dann registrieren Sie sich bitte mit der Adresse unter welcher Sie sich gerade in der Steiermark aufhalten.
Ja. Nähere Informationen finden Sie hier.
Aus rein medizinischer Sicht ist es sinnvoll mindestens 90 Tage nach behördlich festgestellter Genesung auf eine freiwillige PCR-Testung zu verzichten.
Wenn Sie für den Zutritt trotz durchgemachter Erkrankung einen negativen PCR-Test vorlegen müssen, dann können Sie den PCR-Gurgeltest ohne Weiteres durchführen.
Geimpfte Personen sollten weiter teilnehmen, um einen unzureichenden Impfschutz und impfresistente Stämme möglichst früh zu erkennen.
Wenn Sie für den Zutritt trotz vollständiger Impfung einen negativen PCR-Test vorlegen müssen, dann können Sie den PCR-Gurgeltest ohne Weiteres durchführen.
Beim PCR-Gurgeltest gibt es keine Altersbeschränkung. Sobald ein Kind mit einer Kochsalzlösung gurgeln kann und durch das Transferröhrchen in das Probenröhrchen spucken kann, ist der Test durchführbar.
Ja. Damit Sie das PCR-Testergebnis als Vorlage für Reisen und somit auch als EU-konformes Covid-19-Zertifikat (Eintragung in den Grünen Pass) verwenden können, müssen Sie Ihren gültigen Lichtbildausweis und das Video des Gurgelprozesses auf die Internetseite https://test.zmdx.at hochladen.
Vorname, Nachname, Geschlecht, Geburtsdatum, Mobiltelefonnummer, Emailadresse, Wohnadresse, Sozialversicherungsnummer bei österreichischen Staatsbürgen. Wenn keine österreichische Sozialversicherungsnummer vorhanden ist, haben Sie trotzdem die Möglichkeit, den Test zu machen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Ausstellung eines PCR-Test-Ergebnisses bzw. eines COVID-19-Zertifikats benötigt.
Nach Auswertung Ihrer Probe wird Ihnen per SMS ein Link zugesandt, über welchen sie Ihr Testergebnis abrufen können.
Für die Ausstellung eines EU-konformen COVID-19-Zertifikates (Eintragung in den Grünen Pass) müssen Sie Ihren gültigen Lichtbildausweis hochladen. Des Weiteren ist es erforderlich, dass Sie den Gurgelvorgang filmen und das Video auf die Web-Plattform hochladen.
Dies ist dann auch der offizielle Nachweis für die Zutrittsregelungen entsprechend des Stufenplans der Bundesregierung.
Nein. Wenn Sie kein Video hochladen, kann Ihnen KEIN EU-konformes Covid-19-Zertifikat (Eintragung in den Grünen Pass) ausgestellt werden. Somit haben Sie auch keinen entsprechenden 3G- bzw. 2,5G-Nachweis. Sie erhalten lediglich das Ergebnis Ihres Gesundheitszustandes, welches im Webportal einsehbar ist.
Der Lichtbildausweis dient zur Identifikation.
Um sich erfolgreich registrieren zu können, ist es erforderlich, dass Personen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, einen Lichtbildausweis hochladen.
Sollten Personen, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ein EU-Konformes COVID-19-Zertifikat (Grüner Pass) benötigen, so ist auch von diesen ein gültiger Lichtbildausweis hochzuladen.
Wenn Sie Familienangehörige bzw. Bekannte haben, die ein Smartphone besitzen, dann können diese Sie mitregistrieren und die Tests für Sie in der Apotheke abholen.
Der Hauptuser kann bis zu 4 weitere User anlegen und somit Personen ohne eigenem Smartphone (z.B. Kinder, ältere Angehörige) mitregistrieren. Somit können insgesamt 5 User über ein Profil verwaltet werden. Wählen Sie dazu unter dem Punkt „Testperson auswählen" die Option „Neue Person hinzufügen" und geben Sie - wie bei Ihrer eigenen Registrierung - die persönlichen Daten der zu testenden Person an.
Sie erhalten ihre PCR-Gurgeltests in allen steirischen Apotheken. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Abholbestätigung vorweisen müssen (Abholbestätigung - siehe bitte unten).
- Eine Liste aller Abhol- und Abgabestellen finden Sie
hier zum Download.
Sie erhalten 8 Tests in einem Zeitraum von 30 Tagen ab Registrierung, die in 2 Tranchen à 4 Tests ausgegeben werden. Sobald Sie die Hälfte der Tests verbraucht haben, die Sie abgeholt haben, können Sie die nächsten 4 Tests in der Apotheke abholen.
Wenn Sie mehrere Personen mitregistriert haben, erhalten Sie entsprechend viele PCR-Testkits.
Nach Ablauf des Zeitraums erhalten Sie weitere 8 Tests (2 x 4 PCR-Test) für weitere 30 Tage. Sollten Sie nicht alle Tests im Zeitraum von 30 Tagen abholen, verfällt Ihr Anspruch auf die PCR-Tests, die Sie nicht abgeholt haben. Jene PCR-Tests, die Sie zu Hause haben, behalten jedoch ihre Gültigkeit. Sobald der neue 30-Tage-Zeitraum beginnt, verfügen Sie wieder über Ihr volles Kontingent von 8 Stück (2 x 4 PCR-Tests).
Beispiel: Sie registrieren sich am 29.11.2021 und holen am 29.11. eine Tranche von 4 Tests ab. Sie haben bis zum 28.12.2021 Zeit die weitere Tranche abzuholen. Holen Sie diese nicht am Ausgabestandort ab, verfällt Ihr Kontingent. Sollten Sie PCR-Testkits zu Hause haben, behalten die jedoch ihre Gültigkeit. Ab 29.12.2021 stehen Ihnen wieder 8 Tests (2 x 4 PCR-Tests) zur Verfügung.
Sie können weitere PCR-Gurgeltests an der Ausgabestation abholen, sobald Sie die Hälfte der Tests, die sie abgeholt haben (d.h. 2 Tests), von Ihnen verwendet und im Labor ausgewertet wurden.
Sollten Sie einen Test z.B. verschütten und dadurch nicht die Hälfte der Tests im Labor ausgewertet werden, so kontaktieren Sie bitte die Hotline (057 277). Ihr Kontingent wird wieder frei geschalten.
Die Abholbestätigung berechtigt Sie zum Bezug Ihrer PCR-Gurgeltests.
Um die Abholbestätigung zu erhalten, registrieren Sie sich bitte auf der Internetseite https://test.zmdx.at. Nähere Informationen finden sie in der Gebrauchsanweisung zum Download.
Damit Sie Ihre PCR-Testkits in der Apotheke abholen können, zeigen Sie bitte unbedingt die Abholbestätigung auf Ihrem mobilen Endgerät (z.B. Smartphone, Tablet) in der Apotheke vor.
Ihre Abholbestätigung ist 20 Minuten gültig. Sobald Sie die Abholung bestätigt haben, müssen Sie die ausgewählten Tests innerhalb von 20 Minuten abholen.
TIPP: Daher sollten Sie die Abholbestätigung erst kurz vor der Abholung über die Web-Applikation anfordern.
Inhalt des PCR-Gurgeltestkits:
- Kochsalzlösung
- Transferröhrchen
- Probenröhrchen
- Probenschutzbeutel
- Zellstoff
- Anleitung mit Probennummer
Für genauere Informationen lesen Sie bitte die Gebrauchsanweisung.
Bitte Gurgeln Sie für 1 Minute. Dies bringt das genauere Testergebnis. Spülen ist nur in Ausnahmefällen, wenn Sie Schwierigkeiten beim Gurgeln haben und dennoch einen Test machen wollen, zu empfehlen.
Bitte nehmen Sie 30 Minuten vor Durchführung des Gurgelvorganges keine Speisen oder Getränke zu sich. Dies bezieht sich auf etwaige Mundhygiene.
Die Probennummer finden Sie sowohl am Probenröhrchen als auch auf der Rückseite der Gebrauchsanleitung. Bewahren Sie die Gebrauchsanleitung gut auf. Geben Sie die Gebrauchsanleitung nicht mit der Verpackung ab - sie benötigen diese für etwaige Rückfragen.
Zum Scannen Ihrer Probennummer klicken Sie bitte auf den blauen Button „Scannen" und halten Sie die Probennummer in die Kamera (Handy, Webcam). Als Alternative können Sie die Probennummer auch manuell eintippen. Achten Sie unbedingt auf eine korrekte Eingabe.
Die Proben können Sie bei allen Apotheken und Sparmärkten während der Öffnungszeiten abgeben. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, an 60 Standorten die Proben außerhalb der Öffnungszeiten sowie an Sonn- und Feiertagen abzugeben.
- Eine Liste der Abgabestationen finden Sie
hier zum Download.
Geben Sie das verschlossene Proberöhrchen mit Ihrer Probe samt Zellstoff in den Schutzbeutel und verschließen Sie diesen gut. Geben Sie den Schutzbeutel ohne Umverpackung in der nächsten Abgabestelle ab. Behalten Sie die Gebrauchsanweisung unbedingt bei sich - sie benötigen diese für etwaige Rückfragen.
Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie einen Link per SMS zugesandt über welchen Sie Ihr Testergebnis abrufen können.
ACHTUNG: Aufgrund der hohen Inzidenz und den damit verbundenen Personalausfällen kann derzeit eine Auswertung innerhalb von 24 Std. nicht in allen Fällen garantiert werden!
In diesem Fall bleiben Sie bitte umgehend zu Hause. Gehen Sie nicht zur Arbeit und vermeiden Sie direkten Kontakt zu Personen.
Die zuständige Gesundheitsbehörde wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Ihr PCR-Test ist 72 Stunden ab Hochladen des Videos auf die Web-Applikation https://test.zmdx.at gültig.
Sollten Sie eine fortlaufende Gültigkeit einer PCR-Testung benötigen, können Sie bereits 24 h vor Ablauf Ihres aktuell gültigen PCR-Tests einen neuen Test durchführen.
Sie erhalten ein offizielles, EU-konformes Covid-19-Zertifikat (Eintragung in den Grünen Pass) wenn Sie Ihren Lichtbildausweis UND das Video hochgeladen haben. Dies ist dann auch der offizielle Nachweis für die Zutrittsregelungen entsprechend des Stufenplans der Bundesregierung (3-G- bzw. 2,5-G-Nachweis).
Sollten Sie kein Video hochladen, so erhalten Sie ein Ergebnis, welches Ihnen Aufschluss über Ihren Gesundheitsstatus gibt.
Bei weiteren Fragen zu den PCR-Gurgeltests:
E-Mail: portal@zmdx.at
Telefon: 057 277
Von Montag - Freitag, 8:00 - 18:00 Uhr, Samstag von 8:00 - 14:00 Uhr