Informationen Antigen bzw PCR-Testung in den Apotheken
Für Bürgerinnen und Bürger aus der Steiermark
Fragen und Antworten zu Antigen- und PCR-Tests in den Apotheken:
Jede in Österreich sozialversicherte Person konnte bis Ende Mai 2023 pro Monat 5 Stück Antigentests kostenlos in den Apotheken beziehen. Jede in Österreich aufhältige Person kann pro Monat 5 PCR-Tests kostenlos in einer steirischen Apotheke durchführen lassen.
- Gibt es eine Altersbeschränkung für den Bezug der Antigen- bzw. Durchführung der PCR-Tests in den Apotheken?
Nein, es gibt keine Altersbeschränkung.
- Benötige ich meine e-Card für die Abholung der Antigen- bzw. Durchführung der PCR-Tests?
Für die Durchführung der 5 kostenlosen PCR-Tests (sowie der Antigen- und PCR-Test der definierten Personengruppe - Liste siehe weiter unten) in den teilnehmenden Apotheken gilt:
Haben Sie eine österreichische e-Card, so weisen Sie diese unbedingt in der Apotheke vor. In der Steiermark aufhältige Personen, die keine e-Card haben, können dennoch einen PCR-Test durchführen lassen. Bitte weisen Sie sich in diesem Fall unbedingt mit einem gültigen Lichtbildausweis in der Apotheke aus.
- Gilt das Angebot auch für Personen, die sich von ELGA abgemeldet haben?
Ja. Personen die sich von ELGA abgemeldet haben, können einen Antrag zur Ausstellung eines Bestätigungsschreibens für den Erhalt von fünf kostenlosen Antigentests stellen. Der Antrag kann direkt mittels Onlineformular unter www.sozialversicherung.at/covidtests gestellt werden.
Verfügen Sie über keinen Onlinezugang kontaktieren Sie bitte die Servicehotline unter der Nummer 050 124 44 60, Mo - Fr 8:00 - 17:00 Uhr
Ein entsprechendes Bestätigungsschreiben wird Ihnen per Post zugesandt - unabhängig davon, ob Sie den Antrag online oder telefonisch gestellt haben.
Mittels diese Bestätigungsschreibens können Sie je Monat Ihre 5 Antigentests kostenlos in der Apotheke abholen.
- Wo erhalte ich meine PCR-Tests?
Die 5 kostenlosen PCR-Tests werden in über 170 steirischen Apotheken durchgeführt.
Eine Liste der teilnehmenden Apotheken finden Sie hier Link zur Liste
Link zur Karte.
Zusätzliche Antigen- bzw. PCR-Tests für die per Bundesverordnung definierte Personengruppe werden ausnahmslos in der Apotheke durchgeführt.
Von der Beschränkung auf 5 Tests im Monat ausgenommen sind:
- Besucher:innen, Begleitpersonen, Bewohner:innen, Mitarbeiter:innen sowie externe Dienstleistern von Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen der Tagesstrukturen in der Altenbetreuung und im Behindertenbereich sowie stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe
- Besucher:innen, Begleitpersonen, Patient:innen, Mitarbeiter:innen sowie externen Dienstleister:innen von Krankenanstalten und Kuranstalten
- Erbringer:innen mobiler Pflege- und Betreuungsdienstleistungen
- Personenbetreuer:innen in der 24-Stunden-Betreuung und persönliche Assistent:innen von Menschen mit Behinderung
- Kinder, Jugendliche und Mitarbeiter:innen von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit
- Kinder und Mitarbeiter:innen elementarpädagogischer Bildungseinrichtungen
- Mitarbeiter:innen von Rettungsdiensten
- Bewohner:innen und Mitarbeiter:innen von Flüchtlingsbetreuungseinrichtungen und der Wohnungslosenhilfe
- Kann ich an einem Tag mehrere Tests durchführen lassen (Antigen- und PCR-Test, da ich den Test im Rahmen der definierten Personengruppe beziehe und für einen der angeführten Zwecke benötige)?
Nein. Je Kalendertag ist nur eine Testabnahme zugelassen.
- Muss ich einen Termin für die PCR-Testung vereinbaren?
Dies ist von der testenden Apotheke abhängig. Bitte fragen Sie direkt in Ihrer Testapotheke nach.
Alternativ können Sie vor der Testung über österreich.testet einen Termin für die Testung vormerken. Den Link zur Anmeldung finden Sie hier.
- Wie lange ist ein Antigentest bzw. PCR-Test gültig?
Antigentest: Der Nachweis einer negativen Antigentestung ist für 24 Stunden ab Testabnahme gültig.
PCR-Test: Der Nachweis einer negativen PCR-Testung ist für 72 Stunden ab Testabnahme gültig.
- Für welche Bereiche darf der Antigen-Selbsttest herangezogen werden?
Sie können über die fünf monatlich ausgegebenen Antigentests frei verfügen. Sollten Sie einen Nachweis benötigen, können Sie auch über das System der Wohnzimmertestung die Ergebnisse Ihres Antigentests hochladen. Weitere Informationen zur Wohnzimmertestung finden Sie hier.
- Ich kann meinen Antigentest (aus dem Kontingent der 5 kostenlosen Tests) nicht alleine durchführen - kann ich diesen auch in der Apotheke machen lassen?
Ja, dies ist jedoch eine Dienstleistung der Apotheke. Klären Sie im Vorfeld bitte ab, ob für die Testabnahme Kosten anfallen. Etwaige Kosten für diese Dienstleistung müssen von Ihnen getragen werden.
- Wofür benötige ich den QR-Code, der mit meinen 5 kostenlosen Antigentests ausgegeben wurde?
Den QR-Code benötigen Sie nur, wenn Sie über die Plattform der Wohnzimmertestung einen Nachweis über ein negatives Testergebnis benötigen.
- Ich benötige einen Nachweis für ein negatives Testergebnis, habe aber ein Problem mit der Durchführung der digitalen Antigen-Selbsttests.
Sollten Sie keinen Internetzugang besitzen oder andere technische Probleme bei der Anwendung des Selbsttests haben (beispielsweise ein Android-Handy, dessen Kamera-Auflösung für die Erfassung der QR-Codes zu niedrig ist), haben Sie die Möglichkeit, einen Ihrer 5 kostenlosen PCR-Tests in der Apotheke durchführen zu lassen.
Anmeldung PCR-Testung Apotheken
(Alternativ fragen sie direkt in der Apotheke nach einen Termin.)