Nach dem Test

Die Pflicht zur Absonderung bei einer Infektion mit SARS-CoV-2 wurde mit 1. August 2022 aufgehoben und durch eine zehntägige Verkehrsbeschränkung ersetzt. Für Personen, für die ein positives Testergebnis vorliegt, gilt nun

die Verpflichtung zum durchgehenden Tragen einer FFP2-Maske:

  • außerhalb des privaten Wohnbereichs
  • in geschlossenen Räumen, wenn Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen ist und im Freien, wenn kein Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen gehalten werden kann
  • in öffentlichen Verkehrsmitteln
  • in privaten Verkehrsmitteln, wenn Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen ist
  • im privaten Wohnbereich bei Zusammenkünften von Personen aus verschiedenen Haushalten in geschlossenen Räumen sowie im Freien, wenn kein Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen gehalten werden kann

Kein Besuch von Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder risikobehaftetem Setting (z.B. Altenheime, Gesundheitseinrichtungen), ausgenommen für Mitarbeiter:innen, Bewohner:innen etc.

Eine vorzeitige Aufhebung der Verkehrsbeschränkung ist ab dem fünften Tag möglich. Dazu muss eine Freitestung mittels PCR-Test (negativ oder CT-Wert ≥30) erfolgen.

Sie erhalten die Information über Ihr Test-Ergebnis per SMS oder per E-Mail. Das Testergebnis können Sie auch ausdrucken.

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