Wer kann (nicht) teilnehmen?

Jede in Österreich sozialversicherte Person kann pro Monat 5 Stück Antigentests kostenlos in den Apotheken beziehen.

Jede in Österreich aufhältige Person kann pro Monat 5 PCR-Tests kostenlos in einer steirischen Apotheke durchführen lassen.

Können sich auch Personen testen lassen, die keine österreichische Sozialversicherungsnummer oder e-Card haben?

Das Testangebot richtet sich an alle Personen, die eine Aufenthaltsadresse in der Steiermark haben. Das Feld auf dem Anmeldeformular mit der Sozialversicherungsnummer ist zwar ein Pflichtfeld, man kann aber daneben anhaken, dass man keine österreichische SV-Nummer hat.

Andernfalls können Sie sich für Rückfragen zur Anmeldung an die Telefonnummer 0800/220 330 wenden.

Die 5 kostenlosen Antigentests können nur gegen Vorlage der österreichischen e-Card bezogen werden (Ausnahme: Abmeldung von ELGA, siehe unten).

 

Für die Durchführung der 5 kostenlosen PCR-Tests (sowie der Antigen- und PCR-Test der definierten Personengruppe) in den teilnehmenden Apotheken gilt:

Haben Sie eine österreichische e-Card, so weisen Sie diese unbedingt in der Apotheke vor. In der Steiermark aufhältige Personen, die keine e-Card haben, können dennoch einen PCR-Test durchführen lassen. Bitte weisen Sie sich in diesem Fall unbedingt mit einem gültigen Lichtbildausweis in der Apotheke aus.

 

Personen die sich von ELGA abgemeldet haben, können einen Antrag zur Ausstellung eines Bestätigungsschreibens für den Erhalt von fünf kostenlosen Antigentests stellen. Der Antrag kann direkt mittels Onlineformular unter  www.sozialversicherung.at/covidtests gestellt werden.

Verfügen Sie über keinen Onlinezugang kontaktieren Sie bitte die Servicehotline unter der Nummer 050 124 44 60 (Montag - Freitag von 8:00 - 17:00 Uhr).

Ein entsprechendes Bestätigungsschreiben wird Ihnen per Post zugesandt - unabhängig davon, ob Sie den Antrag online oder telefonisch gestellt haben.

Folgende Personen dürfen sich nicht bei einer Apotheke testen lassen:

  • Personen mit COVID-19-Krankheitssymptomen (in diesem Fall bitte über die Telefonnummer 1450 oder im Internet unter  covidverdacht.st einen behördlichen Verdachtsfall-Test veranlassen).

Das Testangebot richtet sich an alle Personen, die eine Aufenthaltsadresse in der Steiermark haben. Das Feld auf dem Anmeldeformular mit der Sozialversicherungsnummer ist zwar ein Pflichtfeld, man kann aber daneben anhaken, dass man keine österreichische SV-Nummer hat.

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